Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Digitale Bilder von Jutta Bauernschmitt werden ausschließlich für Pressezwecke -ohne Model- und Property-Release- angeboten.
Alle Produkte von Jutta Bauernschmitt können nur vom entsprechenden Reiter, Züchter oder Besitzer des abgebildeten Pferdes erworben werden.
II. Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung und den Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang mitzuteilen.
III. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Weitere Verwendung muss schriftlich beantragt werden.
Bei Veröffentlichungen ohne Namensnennung, hier: www.Jutta-Bauernschmitt.de und Veröffentlichungen mit falscher Namensnennung fällt ein Honorar -hier der Fünffachsatz (lt. aktuellen MFM-Honorarrichtlinien für Fotografen) - je Veröffentlichung an.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet wenn entsprechende Lizenzen erworben wurden und unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks, hier: www.Jutta-Bauernschmitt.de
Ein Model- oder Property-Release wird nicht mit dem Nutzungsrecht erworben.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
Bei der Weitergabe der im Auftrag erstellten Webgalerien übernimmt der Fotograf keine Haftung gegenüber dem Anspruch Dritter. Die Veröffentlichung erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Sichtung vor Veröffentlichung ist durchzuführen.
V. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Alle Preise enthalten 19% Umsatzsteuer.
Alle Abzüge werden exklusiv, im Kundenauftrag für sie, nach Bestellung, gefertigt, das Widerrufsrecht findet daher keine Anwendung. Gewährleistung bleibt unberührt.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Agentur (Rechteinhaber) erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei Veröffentlichungen ohne Namensnennung, hier: www.Jutta-Bauernschmitt.de und Veröffentlichungen mit falscher Namensnennung fällt ein Honorar -hier der Fünffachsatz (lt. aktuellen MFM-Honorarrichtlinien für Fotografen) - je Veröffentlichung an.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von 45 € pro Abzug.
VII.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Agentur.